Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
I. Auftragserteilung
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
III. Fertigstellung
IV. Abnahme
V. Berechnung des Auftrages
VI. Zahlung
VII. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchge-führten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegen-stand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
VIII. Haftung für Sachmängel
IX. Haftung für sonstige Schäden
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XII. Außergerichtliche Streitbeilegung
AGB für Mietfahrzeuge bei der Auto Muhmann GmbH & Co.KG
Mietpreis:
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen Preisliste bzw. die zum Zeitpunkt der Anmietung gültige Preisliste.
Die Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird.
Der Tankservice mit unabhängig der erforderlichen Füllmenge mit 30,00 Euro berechnet.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
Die Bearbeitungsgebühr eines Verstoßes wird seitens des Vermieters mit 29,00 Euro berechnet.
Bei starken Verschmutzungen im und am Fahrzeug sind wir gezwungen den Mieter eine Reinigungspauschale i.H.v. 100,00 Euro zu berechnen.
Darüber hinaus gehende Schäden werden dem Mieter weiterbelastet und sind ggf. bei Rückgabe zu zahlen.
Sollte der Mieter diese bei Rückgabe nicht zahlen können oder wollen, wird ein Schades Gutachten erstellt, die Kosten hierfür hat auch der Mieter zu zahlen.
Mindestalter/Führerschein:
Für Anmietungen in Deutschland gilt ein Mindestalter von 20 Jahren und mindestens ein Jahr Führerscheinbesitz.
Fahrzeugübergabe:
Die Fahrzeugübergabe findet immer am Standort Steinbecker Str. 25 49509 Recke statt. Der Vermieter überlässt dem Kunden ein unbeschädigtes, gereinigtes und vollgetanktes Fahrzeug, welches frei ist von optischen bzw. technischen Mängeln.
Sollte das Fahrzeug im abweichenden Fall eine Beschädigung aufweisen oder nicht vollgetankt sein, so ist dies bei Übergabe des Fahrzeuges durch den Mieter anzuzeigen und durch den Vermieter schriftlich festzuhalten.
Für spätere, das heißt nach Abschluss der Übergabe angezeigte Mängel oder Beschädigungen haftet der Mieter in Höhe des gesamten Schadens für den Vermieter.
Fahrzeugrückgabe:
Die Fahrzeugrückgabe findet ebenfalls immer am Standort Steinbecker Str. 25 49509 Recke mit einem Mitarbeiter des Vermieters statt.
In jedem Fall hat die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums ist der Vermieter berechtigt, pro angefangenem 12 Stunden Tag Verzug dem Mieter einen Tagestarif in Rechnung zu stellen.
Einen darüber hinaus entstehenden Schaden für den Vermieter hat der Mieter ebenso zu übernehmen.
Für eine Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten treten Sie bitte
telefonisch mit der Auto Muhmann GmbH & Co.KG in Verbindung.
Diese erreichen Sie tagsüber unter der Service-Rufnummer: 05453-7225 oder per E-Mail: info@auto-muhmann.de.
Eine Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis kann dazu führen, dass Sie für das Fahrzeug in Verantwortung bleiben, bis wir das Fahrzeug persönlich entgegennehmen können.
Bei Rückgabe ohne Anwesenheit des Vermieters, haftet der Mieter bis zum nächsten Werktag. Bei besonders schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Dunkelheit, Regen oder Schnee) haftet der Mieter noch bis zu 24 Stunden nach Rückgabe.
Berechtigte Fahrer:
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrern den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das erforderliche Mindestalter von 20 Jahren erreicht haben.
Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Fahrten ins Ausland:
Für Fahrten ins Ausland ist immer eine Genehmigung Seitens des Vermieters von Nöten.
Versicherungen:
Ihre sichere Fahrt liegt uns am Herzen! Deshalb beinhalten sämtliche unserer Preisangaben eine Haftpflicht- sowie eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall. Die Haftungsreduzierung gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Reservierung/Änderung/Stornierung:
Bei Reservierungen ist das Fahrzeug spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit durch den Mieter zu übernehmen. Danach sind wir an die Reservierung nicht mehr gebunden.
Die Stornierung Ihrer Reservierung ist bis 6 Tage vor dem Abholtermin kostenlos und bis zu 24 Stunden vor dem Abholtermin gegen eine Stornierungsgebühr von 30% möglich.
Bei einer Stornierung später als 24 Stunden vor dem Abholtermin werden 100% der Mietgebühr fällig.
Zahlungsweise:
Sie können Ihren Mietwagen mit €-Bargeld oder mit den international anerkannten Kreditkarten MasterCard, Visacard sowie PayPal bezahlen.
Kündigung:
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter
Reparaturen:
Reparaturen die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 25,00 € ohne weiteres in Auftrag geben werden, für größere Reparaturen ist mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und die Reparatur durch diese durchführen zu lassen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Verhalten bei Unfällen:
Bei einem Unfall steht natürlich zunächst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. Der Mieter hat bei einem Unfall, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sobald wie möglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Ordnungswidrigkeiten und Maut:
Der Mieter verpflichtet sich nach der Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Länder zu handeln und sich ordnungsgemäß im Straßenverkehr zu verhalten.
Für die Bearbeitung von OWIs und Maut werden 29,00 € berechnet.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Ibbenbüren als Gerichtsstand vereinbart.